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Entschädigung

Ansatz und Verteilschlüssel

Jährlich wird auf der Basis der VEG-Einnahmen und der gesammelten Altglasmengen eine Entschädigung (Quote 100%) pro Tonne Altglas berechnet. Nicht für alles Altglas wird jedoch die Entschädigung mit Quote 100% ausbezahlt. Die Entschädigung ist abgestuft nach Sammelart und Verwertung des Altglases. So werden beispielsweise farbgetrennt gesammelte Scherben, die zur Neuglasproduktion dienen, zu 100 Prozent vergütet. Für farbgemischte Scherben, die zu grünen Flaschen oder ökologisch wertvollen Produkten (Schaumglasschotter, Glaswolle und Filtermaterial) verarbeitet werden, erhalten die Sammler 60 Prozent der Entschädigung. Diese Abstufung soll eine möglichst hochwertige Verwertung fördern.

Ansatz für das Sammeljahr 2025

Gestützt auf die Zahlen und Fakten für das Sammeljahr 2025 und auf Antrag von VetroSwiss hat das Bundesamt für Umwelt BAFU den Entschädigungssatz für das Jahr 2025 genehmigt. Dieser beträgt pro Tonne gesammeltem Altglas (in CHF exkl. MwSt.):

  • CHF 88.00 (Quote 100%)
  • CHF 52.80 (Quote 60%)
  • CHF 17.60 (Quote 20%)

Fakten 2025

Im Vorjahresvergleich hat die entschädigte Menge an Altglas um 2.6% und der Netto-Ertrag der vorgezogenen Entsorgungsgebühr um 5.4% abgenommen.

 

Verteilschlüssel und Quote