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Rückerstattung

Rückerstattung für Exporte und Lebensmittelverpackungen

Die VEG kann zurückgefordert werden, wenn Getränkeverpackungen aus Glas exportiert werden oder wenn die Glasverpackungen nicht für Getränke, sondern für Lebensmittel wie Öl oder Sirup verwendet werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Gebühr bereits einmal bezahlt wurde. Die Händler und Produzenten können hierfür halbjährlich ein Gesuch an VetroSwiss stellen. Alle Gesuche um Rückerstattung der VEG werden durch VetroSwiss geprüft und werden in der entsprechenden Abrechnungsperiode verrechnet.

Das Rückerstattungsgesuch finden Sie untenstehend zum download.

Termine: Gesuche für die VEG-Rückerstattungen sind gemäss der Verordnung über Getränkeverpackungen bis spätestens 31. März des folgenden Jahres zu melden.