Rückerstattungsgesuche für Exporte vom 1. Jan. - 30. Juni
Eingaben im Internet bis zum 31. Juli werden direkt von der VEG-Rechnung für das erste Halbjahr abgezogen (August-Rechnung). Rückerstattungsgesuche, die nach diesem Termin eingereicht werden, können erst mit der Rechnung für das zweite Semester berücksichtigt werden.
Für Exporte vom 1. Juli - 31. Dezember
Eingaben im Internet bis zum 31. Jan. werden direkt von der VEG-Rechnung für das zweite Halbjahr abgezogen (Februar-Rechnung). Rückerstattungsgesuche für das Vorjahr, welche im Februar oder März eingereicht werden, können erst mit der Rechnung für das 1. Semester berücksichtigt werden (August Rechnung). Eingaben nach März für das Vorjahr dürfen gemäss der Verordnung über Getränkeverpackungen nicht mehr berücksichtigt werden.
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Für Gemeinden, Zweckverbände, Transporteure, Verwerter oder andere Glassammler